Einsteckschlösser

Das Einsteckschloss besteht aus Falle, Fallenfeder, Riegel, Wechsel, Stulp, Drückernuss, Schlossboden, Schlossdecke, Nussfeder, Schlossstiften, Zuhaltungen und der Zuhaltungsfeder.

 

Es gibt Schlösser in den Ausführungen Buntbart-, Bad oder Profilzylinderschließwerk. Das Schloss ist nach DIN 18251 und zum Einbau in Stumpftüren, Falztüren und Rohrrahmentüren vorgesehen.

 

Bei der Bestellung des Einsteckschlosses ist auf Folgendes zu achten:

  • die Öffnungsrichtung der , diese wird meist mit „R“ oder „L“ bezeichnet
  • Das Dornmaß, der Abstand vom Mittelpunkt von Schlüsselloch und Vierkantstift bis zur Aussenkante
  • Distanz, diese ist bei Zimmertüren meist 72 mm und bei Haustüren oftmals 92 mm
  • Vierkant (Drückernuss), dieser ist Standardmäßig 8x8 mm, bei Panikschlössern z.B. 9x9 mm
  • Stulp, hier muss Breite (18, 20, 24 mm), Länge (235 mm oder 280 mm) und Form (eckig oder rund) angegeben werden

                                                                      

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